Der Begriff „Baurecht“ umfasst das öffentliche und das private Baurecht.
Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht wird durch die jeweiligen Bundesländer gesteuert. Alle Bundesrichtlinien des Bauplanungsrechtes werden von der Bauaussichtsbehörde permanent überwacht.
Die rechtlichen Verpflichtungen zwischen privaten Baubeteiligten regelt das private Baurecht. Dort wird das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmen festgelegt. Das Werkvertragsrecht §§ 631 ff. BGB ist die Grundlage des privaten Baurechts. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedienungen der Firmen, werden im privaten Baurecht geregelt.
Jeder träumt von den eigenen vier Wänden. Am liebsten natürlich ein Haus bauen lassen, damit alles seinem Geschmack entspricht. Aber häufig bringt genau das, die Probleme ins Haus. Oftmals kommt es vor, dass Baufirmen den Bau nicht ordnungsgemäß durchführen und auf langer Sicht kommen diese Fehler immer zum Vorschein. Aber auch Ihnen als Bauunternehmer oder Architekt kann es passieren, dass Sie in dieser Branche auf unseriöse Handwerker treffen. Welche Ansprüche haben Sie und wer haftet bei Fehlern?
In unserer Kanzlei in Paderborn-Salzkotten hat Herr Strehle seinen Schwerpunkt im privaten Baurecht. Gerne berät er Sie über Ihre zustehende Rechte und hilft Ihnen in einer unangenehmen Situation.
Oft gestellte Fragen zum Baurecht:
- Welche Ansprüche habe ich gegenüber der Baufirma?
- Wer muss bei Fehlern haften?
- Wer trägt die Bauaufsichtspflicht?
- Inwieweit muss mich das Bauunternehmen informieren?