Das Erbrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das System des deutschen Erbrechts ruht auf drei Punkten.
- Das Gesetz bestimmt die gesetzlichen Erben
- Der eigene Wille wird im Testament festgelegt
- Die Hälfte des Erbteils wird als Pflicht bestimmt
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag von dem Erblasser errichtet wurde. Sie ist beschränkt auf die natürlichen Personen. Wenn keine Angehörigen gefunden werden, oder die Angehörigen die Erbschaft ausschlagen, erbt der Fiskus als juristische Person.
Die drei Arten des Testaments
- Eigenhändiges Testament § 2247 BGB – muss vollständig von Hand geschrieben und Unterschrieben sein
- Öffentliches Testament § 2232 BGB – sein Wille muss dem Notar erklärt werden, der es dann in einer Niederschrift festhält
- Nottestament – Bürgermeistertestament, 3-Zeugen-Testament, Seetestament
Häufig gestellte Fragen im Erbrecht:
- Wer sind die Erben erster/zweiter Ordnung?
- Was ist der Pflichtteilsanspruch?
- Was muss beachtet werden beim Erstellen eines Testaments?
- Was ist eine Erbengemeinschaft?
- In welchen Fällen wäre eine Ausschlagung der Erbschaft vorteilhaft?
- Wie wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst?
- Wie widerruft man ein Testament?
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