Das Insolvenzrecht befasst sich mit den Rechten des Gläubigers, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts.
Die Grundlage des Insolvenzrechts ist die Insolvenzordnung (InsO). Zudem finden weitere Nebengesetze Anwendung, wie z.B. das BGB, das HGB, das GmbHG, das AktG und einige weitere.
Nach § 1 der Insolvenzverordnung, muss in einem Insolvenzverfahren der Gleichberücksichtigungsgrundsatz, die Ordnungsfunktion und die Gläubigerautonomie berücksichtigt werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann sowohl durch einen Antrag des Schuldners erfolgen, als auch über einen Beschluss des Insolvenzgerichts durch einen Gläubiger (§§ 13, 27).
Einer der Insolvenzgründe ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (§17 Abs. 1 InsO), diese besteht dann, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Aber auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO wäre ein Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Meist glaubt man nicht, wie schnell es gehen kann, dass sein eigenes Unternehmen beim schlechten Wirtschaften in Insolvenz treten muss. Schlimm ist es auch für alle Gläubiger, die dann betroffen sind, da diese zunächst auf ihre Forderungen verzichten müssen. Nicht alle Unternehmen verkraften den Verlust einer großen Forderung.
Insgesamt gibt es zwei Arten der Insolvenz. Da wäre die Privatinsolvenz, bei der keine Pflicht zum Bestellen eines Antrags besteht. Und die Geschäftsinsolvenz, bei der die juristische Person gesetzlich verpflichtet ist, den Insolvenzantrag zu stellen.
Oft gestellte Fragen im Insolvenzrecht:
- Kann ich den Insolvenzverwalter selbst bestimmen?
- Wer übernimmt die Kosten des Insolvenzverwalters?
- Was bedeutet es für mich, wenn mein Kunde in Insolvenz geht?
- Was ist eine Gläubigerversammlung?
- Was bedeutet Eigenverwaltung?
- Was sind die Rechtsfolgen einer Insolvenz?